Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Englandwoche

In erster Linie gelten Fairness in Preis und Umgang mit Vereinbarungen sowie gesunder Menschenverstand. Die ENGLANDWOCHE ist keine Reise im herkömmlichen Sinne, wo Leistungen gekauft und konsumiert werden können. Die  ENGLANDWOCHE ist das Resultat einer Zusammenarbeit von Menschen, die auf Herzensebene das gleiche Ziel für sich und die Mitmenschen wünschen. Dennoch kommen wir aus rechtlichen Gründen nicht umhin, bestimmte Eckdaten und Regeln schriftlich festzulegen. Im Bewusstsein, dass sie als Richtlinien dienen und keinesfalls als Fesseln zu verstehen sind. Im Zweifelsfall gilt der Grundsatz: „Wir finden immer eine Lösung“.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Seminarreise nach England

 

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung zur Seminarreise nach England (19. – 25. Oktober 2025) ist der Teilnehmer an die Buchung gebunden. Die Buchung wird mit der Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

 

2. Zahlung

2.1. Der Gesamtpreis der Reise beträgt Fr. 1988.- und schließt alle im Angebot angegebenen Leistungen (Flüge, Transfers, Unterkunft mit Vollpension und Seminarteilnahme) ein.

2.2. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:

 

Erste Rate: Fr. 1500.-, zahlbar im Frühjahr 2025 (genauer Termin wird bekannt gegeben).

Zweite Rate: Restbetrag, zahlbar circa einen Monat vor Reisebeginn.

2.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.

3. Stornierung durch den Teilnehmer

3.1. Eine Stornierung der Reise muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

3.2. Es gelten folgende Stornogebühren:

 

Bis 90 Tage vor Abreise: 10 % des Reisepreises

89 bis 60 Tage vor Abreise: 30 % des Reisepreises

59 bis 30 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises

29 bis 7 Tage vor Abreise: 80 % des Reisepreises

Ab 6 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises

3.3. Dem Teilnehmer steht es frei, eine Ersatzperson zu stellen, die seinen Platz übernimmt, sofern diese die Teilnahmebedingungen erfüllt.

4. Leistungen des Veranstalters

4.1. Der Veranstalter erbringt die im Angebot aufgeführten Leistungen, einschließlich Flug, Transfer, Unterkunft und Seminar.

4.2. Änderungen im Ablauf, insbesondere bei Flugzeiten und Transferorganisation, bleiben vorbehalten, sofern sie notwendig sind und der Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigt wird.

4.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemie) oder für Verspätungen der Verkehrsmittel.

 

5. Obligatorisches ETA und Reisepass

5.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig ein gültiges ETA (elektronisches Visum) für die Einreise nach Großbritannien zu beantragen und einen gültigen Reisepass vorzulegen.

5.2. Der Veranstalter haftet nicht für den Fall, dass der Teilnehmer aufgrund fehlender Reisedokumente nicht einreisen kann.

 

6. Versicherung

6.1. Der Teilnehmer ist selbst für den Abschluss einer ausreichenden Reiseversicherung (z. B. Reiserücktritts-, Kranken- und Unfallversicherung) verantwortlich.

6.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden oder Verluste, die dem Teilnehmer während der Reise entstehen.

 

7. Rücktritt und Absage durch den Veranstalter

7.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung unmöglich machen.

7.2. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und der bereits gezahlte Reisepreis in voller Höhe erstattet.

 

8. Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kommunikation verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im notwendigen Umfang (z. B. an Fluggesellschaften).

 

9. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen, wird gehaftet. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

 

10. Sonstiges

10.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Reise gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.